Öffnungszeiten
Der Zutritt zum Schwimmbad und zur Saunawelt ist für Übernachtungsgäste kostenlos
während der gesamten Öffnungszeiten beider Einrichtungen.
Schwimmbadbereich
So. – Do. 8:00 – 20:00
Fr. – Sa. 8:00 – 21:00
Saunawelt
So. – Do. 15:00 – 20:00
Fr. – Sa. 14:00 – 21:00
Kinder bis 12 Jahre sind im Wellnessbereich und Schwimmbad bis 18:00 Uhr willkommen,
ab 18:00 Uhr gilt hier eine Ruhezone.
Hausordnung
Allgemeine Bestimmungen
Diese Hausordnung dient der Einhaltung der geltenden Vorschriften, dem Schutz der Gesundheit
und der Sicherheit der Besucher des Wellnesszentrums im Hotel Singer und muss von den Besuchern
unbedingt eingehalten werden.
In den Räumlichkeiten dieses Zentrums ist jeder Besucher verpflichtet, sich so zu verhalten,
dass er durch sein Verhalten weder die Sicherheit noch die Gesundheit seiner selbst oder der anderen Besucher gefährdet.
Vorgehen nach dem Betreten des Wellnesszentrums
- Machen Sie sich mit der Hausordnung vertraut.
- Der Bereich vor der Umkleide ist bereits ein Hygienebereich, daher bitten wir Sie, die Schuhe vor der Umkleidekabine auszuziehen.
- Legen Sie die Kleidung in der Umkleidekabine ab.
- Waschen Sie den ganzen Körper gründlich mit Seife und ziehen Sie erst danach saubere Badebekleidung an und betreten Sie den Schwimmbadbereich. Übernachtungsgäste führen diese Tätigkeit in ihren Zimmern durch.
Alle Besucher des Wellnesszentrums sind verpflichtet, die Öffnungszeiten und die Hausordnung einzuhalten.
Pflichten der Besucher
- Vor jedem Betreten des Entspannungsbeckens sind die Besucher verpflichtet, zu duschen, alle Kosmetikprodukte gründlich abzuwaschen und die persönliche Hygiene einzuhalten.
- Immer nach dem Verlassen der Saunen oder der Dampfkabine ist der Besucher verpflichtet, die Dusche zu benutzen und erst danach das Becken zu betreten. Das Entspannungsbecken ist kein Abkühlbecken, betreten Sie daher das Beckenwasser niemals ohne ausreichendes Abduschen des Körpers und eine kurze Ruhepause auf der Liege.
- Nach einer Massage ist der Besucher verpflichtet, vor dem Betreten des Wellnesszentrums zu duschen.
- Halten Sie alle Bereiche des Wellnesszentrums sauber und achten Sie bei Ihrem Handeln auf die eigene Sicherheit und die der anderen.
- Geld und Wertgegenstände können die Besucher an der Wellness-Rezeption hinterlegen, andernfalls übernimmt der Betreiber keine Haftung für deren Verlust.
- In den Räumlichkeiten des Wellnesszentrums gefundene Gegenstände ist der Finder verpflichtet, einem Mitarbeiter des Wellnesszentrums oder an der Hotelrezeption abzugeben.
- Die Besucher sind verpflichtet, die Einrichtung des Hotels zu schonen und Schäden oder Verluste, die durch ihr Verschulden verursacht wurden, in voller Höhe zu ersetzen.
- Der Besucher ist verpflichtet, den Wellnessbereich zu verlassen und spätestens 5 Minuten vor Ende der Öffnungszeit in die Umkleidekabine zu gehen.
- Zur Ersten Hilfe kann ein Mitarbeiter des Wellnesszentrums oder ein Mitarbeiter der Hotelrezeption gerufen werden.
- Die Besucher müssen sich auf nassen Böden vorsichtig bewegen, um im eigenen Interesse Verletzungen vorzubeugen.
Zutrittsverbot zum Wellnesszentrum
- Personen mit Fieber, Bindehautentzündung, Haut- oder übertragbaren Krankheiten, Parasiten, Hautausschlägen und sonstigen Infektionskrankheiten.
- Personen, die sich wegen einer Infektion in Quarantäne befinden, Familienmitgliedern oder Angehörigen eines Haushalts, in dem eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist und der Kranke nicht isoliert wurde.
- Betrunkenen Personen oder Personen unter dem Einfluss von Rauschmitteln.
Verbotene Tätigkeiten
- Sich auf eine Weise zu verhalten, die die Sicherheit und Ordnung gefährdet.
- Sich gegenseitig zu tauchen, zu stoßen, ins Wasser zu werfen, auf den Galerien zu laufen und von ihnen ins Entspannungsbecken zu springen.
- Ohne Grund um Hilfe zu rufen, die Ruhe der anderen Besucher zu stören.
- Das Wasser und die übrigen Bereiche des Wellnesszentrums zu verunreinigen.
- Zu rauchen und Speisen und Getränke in anderen als den dafür vorgesehenen Bereichen zu konsumieren.
- Eigene Getränke mitzubringen und zu konsumieren.
Regeln für Kinder
- Kindern unter einem Jahr ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Wellnesszentrums nicht gestattet.
- Kindern bis 3 Jahre ist der Zutritt zu allen Saunen untersagt, in die Becken dürfen sie nur in speziellen Schwimmwindeln.
- Kindern von 3 bis 15 Jahren ist der Zutritt zu den Saunen nur in Begleitung verantwortlicher Personen gestattet.
- Personen unter 15 Jahren ist der Zutritt zum gesamten Wellnesszentrum nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet.
- Kinder bis 12 Jahre sind im Wellnessbereich und Schwimmbad bis 18:00 Uhr willkommen, ab 18:00 Uhr gilt eine Ruhezone.
Sauna
- Der Zutritt zum Entspannungsbecken ist nur in Badebekleidung oder Schwimmkleidung gestattet.
- Der Zutritt zu allen Saunen ist nur ohne Badebekleidung mit einem Saunatuch gestattet, das der Gast unter seinen ganzen Körper legt.
- Vor dem Hinsetzen auf die Bänke in der Dampfkabine duscht der Besucher die Sitzfläche mit der in der Dampfkabine angebrachten Dusche ab; beim Verlassen wiederholt er diese Tätigkeit.
Ausschluss vom Besuch
Aus dem Bereich des Wellnesszentrums wird ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts ein Besucher verwiesen,
der trotz Ermahnung die Bestimmungen dieser Hausordnung nicht einhält,
den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter nicht Folge leistet oder sich auf andere unangemessene Weise verhält.
Schlussbestimmung
Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Wellnesszentrum für gebuchte Gästegruppen
oder aus anderen schwerwiegenden Gründen zu schließen. Die Schließung des Wellnesszentrums wird auf einer Tafel
am Eingang des Wellnesszentrums, an der Rezeption und auf der Website des Hotels bekannt gegeben.